Klasse B und BE
VW ID3
Unser Elektrofahrzeug für die Ausbildung auf Automatik (und Klasse B197)
Mofa und Klasse L
Für Mofa und Klasse L ist jeweils nur eine theoretische Prüfung erforderlich. Es erfolgt keine praktische Ausbildung!
Als eine Unterrichtseinheit für die Ausbildung gelten immer 45 Minuten, auch für Theorie- Einheiten.
Um zur theoretischen Prüfung zugelassen zu werden, muss der Fahrschüler an 12 Doppelstunden Grundstoff sowie 2 Doppelstunden Klasse B bzw. 4 Doppelstunden Klasse A teilgenommen haben. Für das Bestehen ist eine individuelle Nachbereitung des Unterrichtsstoffs zu Hause unerlässlich. Wir bieten hierzu eine Auswahl an unterstützenden Lernmitteln vom Buch über online- learning und Lerncomputer an.
Für Klasse B, A1, A2 und A gilt bei Ersterwerb der Fahrerlaubnis folgende gesetzlich festgelegte Pflichtstundenzahl in der praktischen Ausbildung: 5 Stunden Überlandfahrt, 4 Stunden Autobahnfahrt, 3 Stunden bei Dämmerung und Dunkelheit (Nachtfahrt).
Eine allgemeingültige Gesamtzahl von praktischen Übungsstunden können wir leider nicht angeben. Diese ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von diversen Faktoren ab. Schnelle Auffassungsgabe, gute motorische Umsetzung und räumliches Denkvermögen erleichtern das Lernen. Mitarbeit des Schülers und visualisieren des Ziels 'Bestandene Fahrprüfung' beschleunigen den Lernvorgang. Weitere wichtige Faktoren, die die Ausbildungsdauer beeinflussen, sind Verantwortungsbewusstsein und vorausschauendes Verhalten. Auch das Alter der Schüler ist von Bedeutung.